10. März 2022 | Newsletter

Fugenurteil – wir regulieren ohne Wenn und Aber

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Vertriebspartner,

das Fugenurteil ist in aller Munde: Mit Urteil vom 20.10.2021 hat der BGH entschieden, dass eine undichte Fuge in einer Duschkabine keinen versicherten Leitungswasserschaden darstellt - zahlen muss die Wohngebäudeversicherung hierfür also grundsätzlich nicht, doch wir sind für Sie und Ihre Kunden da. Genial. Einfach. Sicher.



Fugenurteil – wir regulieren ohne Wenn und Aber

Als führender Anbieter von Wohngebäudeversicherungen haben wir stets den Anspruch, den besten Leistungskatalog anzubieten. Deshalb gilt bei uns bereits seit 2018: Wir regulieren den Schaden, der in Folge einer undichten Fuge eingetreten ist, ohne Wenn und Aber.

Bei uns stellt eine ergänzende Formulierung in den Bedingungswerken unserer Wohngebäudekonzepte klar, dass selbstverständlich der gesamte Duschbereich, nebst Fugen, in seiner Gesamtheit als mit dem Rohrsystem verbundene Einrichtung zählt – selbst dann, wenn er ebenerdig ist. Dazu heißt es bei uns: „…u.a. auch ein im häuslichen Badezimmer verfliester, bodenebener Duschbereich mit festen Abtrennungen, der unmittelbar an einen mit dem Rohrsystem verbundenen Ablauf angrenzt“.


Vertriebspartnerbefragung 2021 – wir sagen „Danke!“

Vielen herzlichen Dank für Ihre Teilnahme und das konstruktive Feedback. Wir freuen uns nicht nur über 900 vollständig ausgefüllte Umfragen im vergangenen Jahr, Ihre Antworten geben uns auch ein valides und robustes Bild über unsere Produkte und Services.

Ihre ohnehin schon hohe Empfehlungsbereitschaft ist gegenüber der letzten Umfrage um 79 % gestiegen. Dieses Lob zeigt uns, dass unsere Produkte das sind, was die Welt braucht und wir in diesen herausfordernden Zeiten richtige Maßnahmen ergriffen haben. So werden digitale Kanäle im Gegenzug zu persönlichen Besuchen immer wichtiger.

Wir ruhen uns nicht aus und nehmen Ihre Rückmeldungen zum Anlass noch besser auf Ihre Bedürfnisse einzugehen.


Wir sind „Deutschlands Fairste“

Auch in diesem Jahr hat eine aktuelle Studie des F.A.Z-Instituts unter 17.000 Unternehmen fünf grundliegende Dimensionen analysiert und darüber hinaus bestätigt, dass wir als DOMCURA zu „Deutschlands Fairsten“ Unternehmen gehören.

Die Bedeutung von Fairness spaltet sich in viele Facetten auf, daher genügt es nicht, lediglich in einem Themenfeld zu überzeugen. Fairness repräsentiert für unsere Kunden den kompetenten und zuverlässigen Service in Kombination mit einer hohen Produktqualität zu einem fairen Preis.

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden mit unseren News.   



Sie haben Fragen? Mit diesen wollen wir Sie natürlich nicht allein lassen. Sie erreichen uns unter der Durchwahl -611 oder per Mail an vertrieb@domcura.de. Gerne können Sie sich auch direkt an Ihren zuständigen Vertriebsberater wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre DOMCURA AG

DOMCURA AG
Theodor-Heuss-Ring 49
24113 Kiel
Tel:  +49 431 54654-611
Fax: +49 431 54654-667

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Firmensitz: Kiel | Registergericht: Amtsgericht Kiel – HRB5548
Vorstand: Uwe Schumacher (Vors.), Rainer Brand, Horst-Ulrich Stolzenberg