29. Juli 2021

Bedingungswerkanpassung in der Rechtsschutzversicherung

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Vertriebspartner,

Sie haben mit unserem Rechtsschutzkonzept einen Versicherungsschutz gewählt, der mit seiner Leistungsfähigkeit weit über den Marktstandard hinaus reicht. Highlights wie der erweiterte Arbeits-Rechtsschutz oder der Spezial-Straf-Rechtsschutz machen unser Produkt besonders am Markt. 

Heute informieren wir Sie über eine notwendige Anpassung im Bedingungswerk, welche ab dem 02.08.2021 für das Neukundengeschäft in der Rechtsschutzversicherung wirksam wird.

Hintergrund:
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 31.03.2021 (Aktenzeichen IV ZR 221/19) zu Versicherungsbedingungen eines anderen Rechtsschutzversicherers festgestellt: Versicherungsbedingungen, die die Bestimmungen des verstoßabhängigen Rechtschutzfalles auch von gegnerischen Tatsachenbehauptungen abhängig machen, sind unwirksam (gemäß § 307 Absatz 1 Satz 1 BGB).

Das bedeutet konkret:
Es entfällt zukünftig der folgende Satz aus § 4 (1) c) unseres Rechtsschutz-Bedingungswerkes: „Soweit Rechtsverstöße wechselseitig begangen worden sein sollen, werden die Verstöße beider bzw. aller Beteiligten berücksichtigt, unabhängig davon, ob Ansprüche geltend gemacht oder abgewehrt werden [...].“

Für Ihre Kunden stellt dies eine Verbesserung darf. Denn durch den Wegfall wird es unerheblich, welche Einwände der Gegner des Versicherungsnehmers gegen dessen Begehren aufführt.

“Der BGH hat im Sinne der Versicherten entschieden und stärkt damit die Verbraucherrechte”, erklärt Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. (Quelle: versicherungsbote.de, „BGH: Rechtsschutzklausel der Arag teils unwirksam“ (06.04.2021))

Wichtig für Sie zu wissen:

  • Diese Anpassung ändert nichts an den Beträgen.
  • Für Angebote, die Sie bereits erstellt haben, gilt eine Übergangsfrist zur Antragseinreichung bis max. zum 30.08.2021.
  • Sobald Auswirkungen auf die Bedingungswerke Ihrer Bestandskunden zum Tragen kommen, werden wir Sie und Ihre Kunden umgehend darüber informieren.


Sie haben Fragen? Mit diesen wollen wir Sie natürlich nicht allein lassen. Sie erreichen uns unter der Durchwahl -611 oder per Mail an vertrieb@domcura.de. Gerne können Sie sich auch direkt an Ihren zuständigen Vertriebsberater wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre DOMCURA AG

DOMCURA AG
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