06. Juli 2021 - Vertriebsinformation

Erste Hilfe bei Unwetter - Vorgehen bei der Schadenmeldung

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Vertriebspartner,

derzeit erreichen uns aufgrund der bekannten Großwetterlage zahlreiche Neuschadenmeldungen.

Damit wir diesem ungewöhnlich hohen Aufkommen gemeinsam so effizient wie möglich begegnen können, bitten wir Sie, folgende Hinweise zu beachten:

Vorab: Wenn Sie einen Sturmschaden melden möchten, geben wir die schadenbedingte Reparatur an den versicherten Sachen in gleichwertiger Ausführung – vorbehaltlich einer endgültigen Schadenprüfung und Einreichung von Schadenfotos – bis zu einer Höhe von max. 2.000 EUR frei.


Ist ein versichertes Schadenereignis eingetreten, melden Sie dies bitte angesichts der aktuellen Umstände nach Möglichkeit inklusive aller benötigten Unterlagen und Antworten:

  • Verbindliche Nennung des Schadentages und Schilderung des Schadenhergangs
  • Schilderung der Schadenursache
  • Fotos aller Schäden an den Gebäudeteilen in Detail- und Gesamtansicht
  • qualifizierte Rechnung nach Ausführung der Arbeiten
  • Bei Überschwemmungsschäden: Schilderung und Skizze, wie das Wasser den Weg in das Gebäude finden konnte; nach Möglichkeit Fotos von der Überschwemmung von Grund und Boden; nach Möglichkeit Wasserspuren an den Gebäudeaußenwänden; Zeitungsberichte

Wichtig: Bewahren Sie beschädigte Teile bis zur endgültigen Regulierung auf.

Kostenvoranschlag
Sollten die Kosten den o. g. genannten Betrag von 2.000 EUR übersteigen, bitten wir vorab um Zusendung eines Kostenvoranschlags samt Fotos zur Prüfung. Für eventuell entstandene Folgeschäden bitten wir ebenfalls um Einreichung entsprechender Kostenvoranschläge und Schadenfotos.

Schadenminderungsmaßnahmen
Reine Schadenminderungsmaßnahmen wie z. B. notwendige Trocknungen sind vom Versicherungsnehmer zu veranlassen und können ohne Rücksprache mit uns ergriffen werden.

Handelt es sich um einen Elementarschaden?
Im Falle eines Elementarschadens empfehlen wir Ihnen ggfs. eine Trocknungsfirma zu kontaktieren. Wir vertrauen hier auf die Firmen Belfor Deutschland 0203 75640 420 oder Polygonvatro 0800 840 850 8.

Eine notwendige Trocknungsmaßnahme kann im Rahmen der Schadenminderung beginnen. Wir weisen darauf hin, dass für die Prüfung der Notwendigkeit und den Erfolg einer Trocknungsmaßnahme das Ergebnis einer Feuchtigkeitsmessung in Form des vollständigen Feuchtemessprotokolls (Anfangs- Zwischen- und Schlussmessung) maßgebend ist.

Beachten Sie gerne auch unsere allgemeinen Hinweise "Erste Schritte und Pflichten im Schadenfall".

Abschließende Kostenübernahmen
Über eine abschließende Kostenübernahme kann erst entschieden werden, nachdem alle angeforderten Unterlagen uns zur Prüfung eingereicht worden sind. Eventuell vereinbarte Selbstbehalte werden von den schadenbedingten Kosten abgezogen.


Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe, durch die so entstehende Minimierung des Kommunikationsaufkommens sind wir optimistisch, die anstehenden Herausforderungen schnell bewältigen zu können.

Mit freundlichen Grüßen aus Kiel
Ihre Schadenabteilung der DOMCURA AG

DOMCURA AG
Theodor-Heuss-Ring 49
24113 Kiel
Tel:  +49 431 54654-600
Fax: +49 431 54654-280
E-Mail: schaden@domcura.de
Internet: www.domcura.de

Firmensitz: Kiel | Registergericht: Amtsgericht Kiel – HRB5548
Vorstand: Uwe Schumacher (Vors.), Rainer Brand, Horst-Ulrich Stolzenberg